„Es hört doch jeder nur, was er versteht“. Der Umkehrschluss aus Goethes kluger Erkenntnis sei uns HNO-Ärzten erlaubt: „Es versteht doch jeder nur, was er hört.“ Wer nicht hört, kann nicht verstehen. Und wer nicht versteht, begibt sich in eine zunehmende Isolation. Sie sollten Ihre Hörprobleme also von Anfang an Ernst nehmen!

In unserer Praxis vermessen wir mit audiometrischen Verfahren die Eigenschaften und Parameter Ihres Gehörs und untersuchen Ihre Hörorgane. Bei den subjektiven Verfahren wie z.B. der Ton- und Sprachaudiometrie benötigen wir Ihre Mithilfe. Bei den objektiven Methoden wie z.B. der Tympanometrie und der Stapediusreflexmessung übernehmen das komplett unsere hochmodernen Messgeräte.

Hörstörungen in Kindesalter werden durch das Hörscreening abgeklärt. Schon ab dem 2. Lebenstag können kindgerechte Tests wie die otoakustische Emission (OAE) in unserer Praxis durchgeführt werden. Die frühzeitige Erkennung und Behandlung von Schwerhörigkeit bei Babys ist sehr wichtig, damit die Entwicklung, insbesondere die Sprachentwicklung normal verlaufen kann. Das Hörscreening wird von der Krankenkasse voll erstattet.